Das Genehmigungsverfahren begann 2010. Baubeginn war nach Vorliegen aller rechtsgültigen Genehmigungen im Frühjahr 2018. Zuvor ist in einem eigenen Verfahren noch einmal festgestellt worden, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. In zweiter Instanz wurde das beim Landesverwaltungsgericht bestätigt. Dagegen wurde beim Europäischen Gerichtshof Einspruch erhoben.
Dieser hat im Juli 2018 erkannt, dass die jahrelang in Österreich bestehende Rechtsmeinung, dass Rodungs- und Fällungsflächen im Wald unterschiedlich zu bewerten sind, nicht EU-rechtskonform ist. Das Verfahren wurde daraufhin an das Bundesverwaltungsgericht zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Dieses hat im Julni 2019 festgestellt, dass auch unter der neuen Rechtsmeinung keine UVP erforderlich ist. Im August 2019 wurden die bis dahin von der Netz Oberösterreich GmbH ausgesetzten Arbeiten wieder aufgenommen.