Stromversorgung Almtal-Kremstal
Das Leitungsprojekt soll einen wichtigen Lückenschluss im oberösterreichischen Hochspannungsnetz sorgen und die Stromversorgung der Region zusätzlich absichern.
202205 110-kV-Maste 4844
Gittermast

Stromversorgung Almtal-Kremstal

Mit der 110-kV-Freileitung zwischen dem Umspannwerk Kirchdorf und dem Umspannwerk Vorchdorf wird ein Lückenschluss im 110-kV-Netz in Oberösterreich hergestellt. Ein neues Umspannwerk in Steinfelden, Gde. Pettenbach, soll für eine nachhaltige Absicherung der Stromversorgung im Almtal sorgen.


Das Projekt


Mit dem Projekt „Stromversorgung Almtal-Kremstal“ sollen zwei Hauptziele erreicht werden. Erstes Ziel ist, die Stromversorgung im Almtal abzusichern. Dazu wird in Steinfelden am Eingang des Almtales ein neues Umspannwerk errichtet. Weiters soll mit der 110-kV-Leitung der Lückenschluss im Hochspannungsnetz beseitigt werden. 

Von diesem profitiert das gesamte Kremstal und der Wirtschaftsraum Kirchdorf-Micheldorf. Dieser wird derzeit nur einseitig von der aus Steyr kommenden 110-kV-Leitung versorgt. An diese Leitung sind auch die Umspannwerke Bad Hall, Kremsmünster und am Leitungsende Kirchdorf angeschlossen. Das Umspannwerk Vorchdorf ist ebenfalls nur aus einer Richtung mit Strom versorgt. 


Projektdaten

  • 110-kV-Freileitung von Vorchdorf nach Kirchdorf
  • 2 Systeme je 200 MVA
  • 110/30-kV-Umspannwerk in Steinfelden, Gde. Pettenbach
  • Länge: 23,5 km
  • Anzahl der Maste: 105
  • Art der Maste: Stahlgittermaste
  • Beginn der Detailplanung: 2009
  • Geplante Fertigstellung: 2021
  • Investitionsvolumen: ca. 20 Mio. Euro

Baufortschritt SAK

Das Verfahren


Das Genehmigungsverfahren begann 2010. Baubeginn war nach Vorliegen aller rechtsgültigen Genehmigungen im Frühjahr 2018. Zuvor ist in einem eigenen Verfahren noch einmal festgestellt worden, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. In zweiter Instanz wurde das beim Landesverwaltungsgericht bestätigt. Dagegen wurde beim Europäischen Gerichtshof Einspruch erhoben.

Dieser hat im Juli 2018 erkannt, dass die jahrelang in Österreich bestehende Rechtsmeinung, dass Rodungs- und Fällungsflächen im Wald unterschiedlich zu bewerten sind, nicht EU-rechtskonform ist. Das Verfahren wurde daraufhin an das Bundesverwaltungsgericht zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Dieses hat im Julni 2019 festgestellt, dass auch unter der neuen Rechtsmeinung keine UVP erforderlich ist. Im August 2019 wurden die bis dahin von der Netz Oberösterreich GmbH ausgesetzten Arbeiten wieder aufgenommen.



Aktuelles


wird geladen ...


Weitere Projekte


wird geladen ...

Änderungshinweise

16.08.2019 Anpassung Fertigstellungsdatum an geänderten Bauzeitplan nach Wiederaufnahme der Bauarbeiten
07.09.2018 Anpassung Fertigstellungdatum wg. Baustop