Was beinhaltet die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE)?
Eine UVE beschreibt sämtliche durch Bau und Betrieb denkbaren Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt bzw. laut Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVP-G 2000) definierten Schutzgüter (z.B. Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, etc.). Sie umfasst über 20 Fachbereiche und zahlreiche Expert:innen- und Sachverständigen-Gutachten (z.B. hinsichtlich Pflanzen- und Tierbeständen, Schallmessungen, Kulturgütern, etc.). Für das Erstellen der Unterlagen im Umweltbereich muss mindestens eine volle Vegetationsperiode durch Untersuchungen sachverständiger Gutachter abgebildet sein. Daher dauern die Arbeiten zur Erstellung einer UVE in der Regel mindestens ein Jahr.
Wie läuft der Prozess der Umweltverträglichkeitsprüfung ab?
Für die Umweltverträglichkeitsprüfung muss das projektwerbende Unternehmen eine Umweltverträglichkeitserklärung erstellen. Diese wird von der zuständigen Behörde auf Vollständigkeit geprüft. Sind die Unterlagen vollständig, kommt es zu einer Verfahrenskundmachung und Veröffentlichung aller Projektunterlagen. Interessensgruppen und Personen können zu diesen bei der Behörde Stellungnahmen einbringen. Diese werden nach der Kundmachung von der Behörde eingearbeitet und die öffentliche Kundmachung der eigentlichen Verhandlung (landläufig als „Umweltverträglichkeitsprüfung“ bezeichnet) wird vorbereitet und abgehalten. Die Verhandlung ist öffentlich.
Gibt es eine Entschädigung für die Inanspruchnahme von Grund?
Ja. Grundsätzlich wird bei derartigen Bauprojekten zum frühestmöglichen Zeitpunkt Kontakt mit den Grundeigentumsparteien entlang der geplanten Trasse aufgenommen. Diese können sich nach Möglichkeit auch in die Trassen- und Maststandortplanung einbringen. Zudem wird den Grundeigentumsparteien eine Entschädigung für die temporäre Inanspruchnahme ihres Grund und Bodens im Rahmen der Bauarbeiten angeboten, Natürlich wird auch der Bodenverlust an Maststandorten, an denen Fundamente errichtet werden, entschädigt. Die Berechnung der Entschädigungssumme erfolgt dabei anhand des mit der Landwirtschaftskammer abgeschlossenen Rahmenübereinkommen. Sie können dieses in der Dokumentensammlung einsehen.
Wie viel Fläche nimmt das Projekt „Stromversorgung Mühlviertel“ in Anspruch?
Während der Bauphase müssen Mastzufahrten für Baustraßen errichtet werden. Diese werden wieder vollständig rückgebaut. An sämtlichen Standorten der Stahlrohrmaste werden Fundamente mit einer Fläche von ca. 2x2 Meter errichtet. Flächen, die mit Seilen überspannt werden, können auch nach der Bauphase wieder bewirtschaftet werden. Felder können agrarwirtschaftlich wieder uneingeschränkt genutzt werden. m Fall von Wald wird dieser (falls notwendig) wieder aufgeforstet. Es ist lediglich dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Kontakt zu den Leiterseilen – etwa bei hohem Baumwuchs – passiert.
Wie viel Waldfläche muss für das Projekt gerodet werden?
Beim Projekt „Stromversorgung Mühlviertel“ beläuft sich die gesamte Rodungsfläche im Bereich der Mastfundamente an allen ca. 170 Maststandorten auf 14.456 m² (1,45 ha). Auf diesen Flächen kann kein Baum mehr wachsen, weil ein Mastfundament betoniert wird. Per Gesetz ist der Netzbetreiber aber zur Ersatzaufforstung in der Region im gleichen Ausmaß verpflichtet. Die Fläche von 1,45 ha Wald entsteht also an anderer Stelle neu.
Das Ausmaß der Fällungen, also Flächen, die während der Bauphase und in weiterer Folge während des Betriebs regelmäßig bearbeitet werden müssen, um ein Aufwachsen des Bewuchses in die Leitung zu verhindern, beträgt 545.978 m² oder 54,6 ha. Es ist dies die gesamte Fläche im Schutzbereich der Freileitung - das heißt aber nicht, dass auch die ganze Fläche bearbeitet oder verändert wird. Auch diese Flächen werden, falls erforderlich, mit heimischen Gehölzen wieder aufgeforstet. Zudem werden Ausgleichsmaßnahmen in der Region von ca. 700.000 m² oder 70 ha durchgeführt.
Sie können das auch im Blog-Beitrag zu diesem Thema nachlesen.
Warum wird eine Freileitung errichtet und kein Erdkabel verlegt?
Während der Einsatz von Erdkabelleitungen im Nieder- und Mittelspannungsnetz Standard ist, werden im Hochspannungsnetz fast ausschließlich Freileitungen errichtet – vor allem, wenn Strom über weite Strecken wie im Fall des Projekts „Stromversorgung Mühlviertel“ transportiert werden soll. Zudem erschwert die Betriebsweise des gelöschten Netzes eine Ausführung der Leitungsverbindung als Erdkabel, weil die Erdkabellängen im gelöschten Netz begrenzt sind. Es wären deshalb kostenintensive bauliche und technische Maßnahmen notwendig, um im Fall eines Erdkabels eine sichere Betriebsführung zu gewährleisten.
Wie kam die Trassenfindung zustande?
Unter Anwendung des Trassenleifadens des Landes OÖ wurden verschiedene Trassen nach unterschiedlichen Kriterien (etwa Raumordnung, Naturschutz, Wasser- und Forstrecht, Luftfahrtsrecht etc.) bewertet. Alle Bewertungskriterien wurden zu einer Gesamtbewertung der möglichen Trassen zusammengefasst. Daraus haben sich objektive Wirkpotenziale einzelner Trassenalternativen ergeben, die miteinander verglichen wurden. Jenes Areal mit der geringstmöglichen Wirkung – ein etwa 200 Meter breiter Planungskorridor – wurde zur Detailplanung der Trasse herangezogen. Die Detailplanung erfolgte nach folgenden, der Wichtigkeit nach gereihten Kriterien:
- Berücksichtigung von Planungsinteressen und Bedürfnissen von Mensch und Natur
- Ausnutzung des Geländes und Integration ins Landschaftsbild
- Mastsituierungen auf Grundstücksgrenzen, neben bestehenden Wegen, etc. in enger Abstimmung mit den Grundeigentumsparteien
Wann ist die Inbetriebnahme geplant?
Die Inbetriebnahme des Projekts „Stromversorgung Mühlviertel“ hängt davon ab, ob der erstinstanzliche Bescheid der Umweltverträglichkeitsprüfung (dieser wird im Sommer 2025 erwartet) positiv ausfällt. Als Projektwerber gehen wir nach gründlicher Vorbereitung des Projektes davon aus! Sollten gegen diesen Bescheid keine Rechtsmittel ergriffen werden, kann sofort mit dem Bau begonnen werden. Dieser wird in etwa 2 Jahre in Anspruch nehmen. Eine Inbetriebnahme der neuen Infrastruktur wäre entsprechend Ende 2027 realistisch.
Sollte es gegen den erstinstanzlichen Bescheid Einsprüche geben, so verzögert sich der Zeitplan die Dauer des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof. Aus der Erfahrung dauert ein derartiges Verfahren etwa eineinhalb Jahre.